§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der LB+ GmbH, handelnd als „Solaranlage Berger", Wilhelmstr. 10, 63450 Hanau (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber") über die Lieferung, Installation und Inbetriebnahme von Photovoltaikanlagen, Batteriespeichern, Wallboxen und damit verbundenen Leistungen.
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
(3) Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Der Auftragnehmer erbringt Leistungen im Bereich der Planung, Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von Photovoltaikanlagen sowie zugehöriger Komponenten (insbesondere Wechselrichter, Batteriespeicher, Wallboxen, Unterkonstruktionen und Verkabelung).
(2) Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen individuellen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung des Auftragnehmers.
(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
§ 3 Angebote und Vertragsschluss
(1) Die Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
(2) Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch die tatsächliche Ausführung der Leistung zustande.
(3) Angaben in Angeboten zu Leistung, Ertragsprognosen und Amortisationszeiten stellen unverbindliche Schätzungen dar, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich zugesichert werden. Die tatsächlichen Werte können aufgrund örtlicher Gegebenheiten, Witterungsbedingungen und sonstiger Einflussfaktoren abweichen.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Alle Preise verstehen sich in Euro inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern im Angebot nicht anders ausgewiesen. Bei Anlagen, die unter den Nullsteuersatz gemäß § 12 Abs. 3 UStG fallen, wird dies im Angebot gesondert ausgewiesen.
(2) Sofern nicht anders vereinbart, gelten folgende Zahlungsbedingungen:
- 50 % des Auftragswertes bei Auftragsbestätigung (Anzahlung)
- 40 % bei Lieferung der Materialien auf die Baustelle
- 10 % nach erfolgter Abnahme und Inbetriebnahme
(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig, sofern nicht anders vereinbart.
(4) Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
§ 5 Lieferung und Montage
(1) Liefertermine und -fristen sind nur verbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt werden.
(2) Der Auftragnehmer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt, soweit dies für den Auftraggeber zumutbar ist.
(3) Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass am Montageort die erforderlichen baulichen Voraussetzungen erfüllt sind (insbesondere Statik, Dachzustand, Zählerplatz, Elektroinstallation). Mehrkosten, die durch mangelhafte Voraussetzungen entstehen, trägt der Auftraggeber.
(4) Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Lieferengpässen seitens der Hersteller oder unvorhersehbarer Umstände berechtigen den Auftragnehmer zur Verlängerung der Liefer- und Montagefrist um die Dauer der Behinderung.
(5) Der Auftraggeber stellt dem Montageteam kostenfreien Zugang zum Montageort, Strom- und Wasseranschluss sowie geeignete Lagerflächen für Materialien zur Verfügung.
§ 6 Abnahme
(1) Nach Fertigstellung der Montage und Inbetriebnahme erfolgt eine gemeinsame Abnahme durch Auftragnehmer und Auftraggeber. Über die Abnahme wird ein Protokoll erstellt.
(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Abnahme innerhalb von 10 Werktagen nach Mitteilung der Fertigstellung durchzuführen. Verweigert der Auftraggeber die Abnahme ohne Benennung wesentlicher Mängel, gilt die Leistung als abgenommen.
(3) Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme. Der Auftragnehmer wird unwesentliche Mängel innerhalb einer angemessenen Frist beseitigen.
§ 7 Gewährleistung und Garantie
(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Die Gewährleistungsfrist für Werkleistungen beträgt zwei Jahre ab Abnahme, soweit gesetzlich nicht eine längere Frist vorgeschrieben ist.
(2) Mängel müssen unverzüglich nach Feststellung schriftlich angezeigt werden. Der Auftragnehmer hat das Recht zur Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung) innerhalb einer angemessenen Frist.
(3) Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Mängel, die durch unsachgemäße Bedienung, Eingriffe Dritter, höhere Gewalt oder normalen Verschleiß verursacht wurden.
(4) Herstellergarantien (z. B. Leistungsgarantie auf Solarmodule, Produktgarantie auf Wechselrichter) bestehen zusätzlich zu den gesetzlichen Gewährleistungsrechten und richten sich nach den jeweiligen Garantiebedingungen der Hersteller.
§ 8 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Die Haftung ist in diesen Fällen auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, bei Übernahme einer Garantie sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
(4) Der Auftragnehmer haftet nicht für entgangene Einspeisevergütungen oder Ertragsausfälle aufgrund von Umständen, die außerhalb seines Einflussbereiches liegen (z. B. Netzabschaltungen, Witterungsbedingungen).
§ 9 Eigentumsvorbehalt
(1) Die gelieferten Materialien und Komponenten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Vertragsverhältnis Eigentum des Auftragnehmers.
(2) Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und gegen Beschädigung, Diebstahl sowie Feuer ausreichend auf eigene Kosten zu versichern.
(3) Bei vertragsgemäßem Einbau der Komponenten geht das Eigentum mit vollständiger Bezahlung auf den Auftraggeber über.
§ 10 Widerrufsrecht (für Verbraucher)
(1) Verbrauchern steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Über das Widerrufsrecht wird der Verbraucher gesondert in der Widerrufsbelehrung informiert.
(2) Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Auftragnehmer die Leistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Leistung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verliert.
(3) Einzelheiten entnehmen Sie bitte der dem Vertrag beigefügten Widerrufsbelehrung.
§ 11 Datenschutz
(1) Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
(2) Einzelheiten zum Umgang mit personenbezogenen Daten entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz des Auftragnehmers (Hanau). Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Auftraggeber auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung eine wirksame Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt (salvatorische Klausel).
(4) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
Stand: April 2026